AGB'S
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Hundeschloss und dem Eigentümer des Tieres. Das ausgefüllte Anmeldeformular muss unterschrieben zum ersten Aufenthalt oder Probetag mitgebracht werden. Mit der Unterschrift erklärt sich der Tiereigentümer mit unseren AGB’S einverstanden.
1. Das sind die Verpflichtungen von Hundeschloss
1.1. Wir verpflichten uns, das Tier während seines Aufenthaltes tiergerecht (nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnung) zu halten. Ihr/Ihm zusätzlich eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und ihr/ihm täglich einen ausreichenden Freilauf zu gewähren.
1.2. Hundeschloss verpflichtet sich, den Eigentümer des Tieres sofort zu benachrichtigen, wenn das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen oder wenn plötzlich psychische oder gesundheitliche Störungen auftreten.
1.3. Hundeschloss verpflichtet sich zur sorgfältigen Pflege des Tieres. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. sterben, wird jede Haftung abgelehnt. Dasselbe gilt bei Verletzungen durch Raufereien, welche bei Haltung im Rudel trotz aller Vorsichtsmassnahmen nicht ganz ausgeschlossen werden können.
2. Verpflichtungen des Eigentümers des Tieres
2.1. Alle Besonderheiten des Tieres, spezielle Verpflegung und/oder medizinische Versorgung sind vor dem Eintritt schriftlich festzuhalten und mit uns zu besprechen.
2.2. Der Eigentümer sichert uns zu, dass das Tier alle verlangten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir auf Kosten des Eigentümers berechtigt alle notwendigen Impfungen auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Impfausweis/Heimtierausweis ist bei der Abgabe des Tieres abzugeben.
2.3. Der Tiereigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder Unfalls seines Tieres alle Bemühungen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte erfolgen sollen. Der Eigentümer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
2.4. Nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer ist das Tier umgehend durch den Eigentümer oder eine vom Eigentümer berechtigte Person bei uns abzuholen. Falls das Tier vom Eigentümer nicht abgeholt wird, wird schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen gesetzt, binnen deren das Tier abzuholen ist. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, wird der Hundeschloss berechtig, das Tier einem Tierheim der eigenen Wahl zur Aufnahme zuzuleiten. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Tiereigentümer.
2.5. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der Tiereigentümer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen. Sollte er diese unterlassen und das erkrankte Tier steckt andere Tiere an, dann gehen alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten zu Lasten des Tierhalters.
2.6. Dem Tiereigentümer ist bekannt, dass wir nur kastrierte Tiere aufnehmen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
2.7. Charaktereigenschaften wie Unverträglichkeit mit Artgenossen, anderen Tieren, Bissigkeit, Zerstörungswut, Aggressivität etc. sind im Anmeldebogen schriftlich festzuhalten. Dasselbe gilt für Spezialfutter, Medikamente, Allergien und Besonderheiten für die Spaziergänge. Bei Unterlassung haftet der Tiereigentümer für dadurch entstandene Schäden.
2.8. Sollte ein aufgenommenes Tier einen Schaden verursachen, der das Mass der normalen Abnutzung übertrifft, haftet dafür der Eigentümer des Tieres (eine Privathaftpflichtversicherung mit Deckung von Tierschäden wird empfohlen).
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Bezahlung erfolgt immer bar bei Abholung der Tiere. Darf das Tier regelmässig kommen, dann geben wir gerne eine Rechnung (zahlbar innert 10 Tagen) mit. Bei Ferienaufenthalten bitten wir um die Vorauszahlung des gesamten Betrages.
3.2. Wird eine Ferienbetreuung annulliert gelten folgende Zahlungsbestimmungen:
· bis 7 Tage vor Antritt: 100% des Betrages
· bis 14 Tage vor Antritt: 50% des Betrages
· bis 21 Tage vor Antritt: 25% des Betrages
· bis 30 Tage vor Antritt: 0% des Betrages
4. Spezielles
4.1. Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Tier zu erkennen ist.
5. Gerichtsstand
5.1. Der Gerichtsstand ist Zofingen.